Unsere Fahrschule bietet die Fahrausbildung für verschiedene Führerscheinklassen an. Sie können bei uns sowohl Auto- als auch Motorradfahren lernen. Die Ausbildung erfolgt in zwei Teilen: dem theoretischen Unterricht und dem praktischen Fahrtraining. Beide Bereiche werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
Ausbildung
In modernen Fahrzeugen und unter Anleitung unserer erfahrenen Fahrlehrer lernen Sie das Fahren von Grund auf. Wir machen Sie fit für den Straßenverkehr und die Fahrprüfung.
Neben den Fahrstunden bieten wir regelmäßige Aufbauseminare (FES und ASF) an. Dieses Angebot richtet sich an alle Kraftfahrer, die Punkte in der sogenannten „Verkehrssünderkartei“ des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg abbauen möchten bzw. an alle Fahranfänger, die während ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind.
Führerschein
PKW-Führerschein
Wir bilden Sie in folgenden PKW-Führerscheinklassen aus:
- Führerscheinklasse B – PKW
- Führerscheinklasse BE – PKW mit Anhänger
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Führerscheinklasse B Umschreibung
Führerscheinklasse B
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse B beträgt 18 Jahre, das sogenannte „Begleitete Fahren“ ist ab 17 Jahren möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse B fahren?
- Kraftfahrzeugkombinationen mit einer Gesamtzugmasse bis 3500 kg
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger bis 750 kg
Die Führerscheinklasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Führerscheinklasse BE
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse BE beträgt 18 Jahre, das sogenannte „Begleitete Fahren“ ist ab 17 Jahren möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse BE fahren?
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (d.h. ein Anhänger, der nicht mehr in die Klasse B fällt)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Voraussetzungen:
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Benennung eines mindestens 30 Jahre alten Begleiters, der seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister aufweist.
zum Antragsdownload
- Ausbildungsbeginn ab 16 ½ Jahren möglich.
- Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 17. Lebensjahr möglich.
- Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
- Bei bestandenen Prüfungen erhalten Sie eine befristete Prüfbescheinigung, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs können Sie die befristete Prüfbescheinigung zurückgeben und erhalten dafür einen Führerschein der Klasse B.
Führerscheinklasse B Umschreibung
Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein besteht für sechs Monate. Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird nach der Sechsmonatsfrist zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf dieser Frist trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, ohne dass der Führerschein umgeschrieben wurde, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.
Um Ihren ausländischen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, müssen Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung in Deutschland bestehen.
Bei uns lernen Sie in modernen Fahrzeugen und unter Anleitung unserer erfahrenen Fahrlehrer das Fahren im deutschen Straßenverkehr von Grund auf.
Motorrad-Führerschein
Wir bilden Sie in folgenden Motorrad-Führerscheinklassen aus:
- Führerscheinklasse A beschränkt
- Führerscheinklasse A unbeschränkt
- Führerscheinklasse A1
- Führerscheinklasse M
Führerscheinlklasse A
Der Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt ist ab 18 Jahren möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A beschränkt fahren?
- Mittelschwere Krafträder mit einer Motorleistung bis 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
- Nach Ablauf von zwei Jahren können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gefahren werden
Die Führerscheinklasse A beschränkt schließt die Klassen A1 und M ein.
Führerscheinklasse A unbeschränkt
Der direkte Erwerb der Führerscheinklasse A unbeschränkt ist ab einem Mindestalter von 24 Jahren möglich. Nach zweijährigem Besitz der Führerscheinklasse A beschränkt haben Sie die Möglichkeit der Stufenregelung.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A unbeschränkt fahren?
- Schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Die Führerscheinklasse A unbeschränkt schließt die Klassen A1 und M ein.
Führerscheinklasse A1
Der Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist ab 16 Jahren möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A1 fahren?
- Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Die Führerscheinklasse A1 schließt die Klasse M ein.
Führerscheinklasse AM
Der Erwerb der Führerscheinklasse AM ist ab 16 Jahren möglich.
Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Führerscheinklasse AM fahren?
- Kleinkrafträder und Fahrräder (mit Hilfsmotor) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Auffrischungsstunden
Sie haben einen Führerschein, saßen aber seit langer Zeit nicht am Steuer und fühlen sich unsicher? Buchen Sie Auffrischungsstunden bei uns und gewinnen Sie wieder Vertrauen in Ihr Können.
Aufbauseminare
Sie wollen Ihren Führerschein retten? Dann sind Sie bei unseren Aufbauseminaren genau richtig. Wir bieten Ihnen das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in der Probezeit sowie das Fahreignungsseminar (FES) für punkteauffällige Kraftfahrer an.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) in der Probezeit
Die reguläre Probezeit für Führerscheinneulinge beträgt zwei Jahre. Das ASF wird immer dann angeordnet, wenn der Kraftfahrer während dieser Probezeit auffällig geworden ist. Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld behaftet sind, führen dagegen automatisch zur Anordnung eines ASF und damit zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Das ASF muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des behördlichen Bescheides besucht werden. Diese Frist kann schriftlich verlängert werden. Wird innerhalb der Frist kein ASF besucht, wird der Führerschein eingezogen.
FES – verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Punkte in „Flensburg“? Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) haben Sie einmal in fünf Jahren die Möglichkeit, einen Punkt (bei einem Stand bis zu maximal 5 Punkten) abzubauen.